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Sie verlassen jetzt lundbeck.com/ch. Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf der Seite, auf die Sie verlinkt werden, möglicherweise nicht in vollem Umfang mit den gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz, sowie die produktbezogenen Informationen mit den entsprechenden schweizer Fachinformationen für Arzneimittel  übereinstimmen. Alle Informationen sollten mit Ihrem Arzt besprochen werden und ersetzen nicht die Beratung und Behandlung durch Ihren Arzt.

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Spenden und Fördergelder

Unser Beitrag zur Gesellschaft  

Als führendes Unternehmen im Bereich der Gehirnerkrankungen haben wir eine gesellschaftliche Verantwortung, das Bewusstsein für diese Krankheiten zu schärfen und die Auswirkungen aufzuzeigen. Mit dieser Zielsetzung vergeben wir Spenden und Zuschüsse an ausgewählte Empfänger.

Unser Beitrag

 

Dadurch dass wir Spenden und Fördergelder vergeben, nehmen wir unseren gesellschaftlichen Auftrag wahr und helfen Menschen mit Gehirnerkrankungen, die bestmögliche Hilfe zu finden. Wir bewerten die Anträge auf Unterstützung nach Kriterien, die nichts mit unserem eigenen Vorteil zu tun haben.  

 

Mögliche Formen der Förderung sind:

  • Finanzielle Spenden oder Sachspenden oder eine Dienstleistung, wie z. B. Inventar aus zweiter Hand weitergeben, Wissen teilen oder Arbeitszeit zur Verfügung stellen 
  • Förderung medizinischer Fortbildung – um die Patientenversorgung bei Gehirnerkrankungen zu verbessern und bessere Behandlungsergebnisse zu erzielen  
  • Abgabe von Lundbeck-Arzneimitteln, sofern ein ausdrücklicher Bedarf besteht, der nicht anders gedeckt werden kann 
  • Abgabe von Lundbeck-Präparaten für Forschungszwecke wie analytische Referenz oder Diagnostik  

 

Keine Zuwendungen von Lundbeck erhalten:

  • Einzelne medizinische Fachkräfte 
  • Religiöse Organisationen 
  • Politische Parteien oder Kandidaten politischer Parteien 
  • Organisationen, die sich nicht an den Lundbeck-Verhaltenskodex halten 
  • Kommerzielle Geschäftsideen wie z. B. Sponsoring 
  • Professionelle Sportveranstaltungen oder Ähnliches
 

Wenn Sie eine Zuwendung oder Förderung beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag einem der oben genannten Förderungsformen zuordnen.

 

Bitte überlegen Sie gut, zu welchem Bereich Ihr Anliegen passt und wie Sie Ihr Anliegen formulieren. Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 90 Tagen nach der Einreichung bearbeitet. Wenn Sie eine Zusage erhalten, müssen beide Parteien eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen, bevor die Spende oder der Zuschuss ausgezahlt werden kann

 

 

 

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